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SteuerGo FAQs

 


(2012) Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar?

Abzugsfähige Bestattungskosten sind z. B. die Kosten für:

  •     Arzthonorar für Leichenschau
  •     Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze, Sträuße als Grabbeigabe)
  •     Bestattungsunternehmen (z.B. Abwicklung aller Formalitäten, Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung, Organisation)
  •     Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Tageszeitungen, Vereinsblättern etc., Briefe, Karten sowie Danksagungen)
  •     Fahrtkosten (z.B. Fahrten, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Erledigung der Formalitäten)
  •     Friedhofsverwaltung (z.B. Gebühren für Beisetzung, Trauerfeier, Nutzungsgebühr Grabstelle)
  •     Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung)
  •     Grabpflege
  •     Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Einfassung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung)
  •     Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art
  •     Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr)
  •     Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung)
  •     Sargträger
  •     Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten)
  •     Sterbehemd
  •     Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.)
  •     Trauerredner
  •     Überführungen
  •     Schmuckurnen