Целый мир налоговых знаний

SteuerGo FAQs

 


(2012) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben.  Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankengeld oder Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Überbrückungsgeld an arbeitslose Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkleit aufnehmen.
  • Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbständig machen.

 

Bewertungen des Textes: Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

         

4.09 von 5
Anzahl an Bewertungen: 11