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(2012) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben.  Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankengeld oder Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Überbrückungsgeld an arbeitslose Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkleit aufnehmen.
  • Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbständig machen.

 

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