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(2010) Kann ich die Schuldzinsen absetzen, wenn ich die Immobilien fremdfinanziert habe?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich die Schuldzinsen absetzen, wenn ich die Immobilien fremdfinanziert habe?

Sie können anfallende Schuldzinsen, dann als Werbungskosten absetzen, wenn das entsprechende Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie  Erhaltungsaufwendungen o.ä. einer vermieteten Immobilie dient.

Sie können auch weitere Finanzierungskosten im  Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
-    Eintragung einer Hypothek
-    Kreditzinsen vor der Fertigstellung der Immobilie
-    Gebühren und Provisionen an die Bank
-    Gebühren für den Notar oder das Grundbuchamt

Die Kosten können Sie in dem Jahr in der Steuererklärung angebe, in dem sie gezahlt worden. Nicht absetzen können Sie die Tilgungsraten Ihrer Hypothek oder Ihres Kredites.

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