Feldhilfe:
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Wählen Sie "ja" aus, wenn die Ehefrau in 2023
- Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Anlage SO 1. Teil),
- Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften (Immobilien, Wirtschaftsgüter, u. ä.) (Anlage SO, 2. Teil),
- Steuerfreie Einkünfte nach einem DBA (Anlage AUS)
erzielt hat oder
- ausländische Steuern auf Einkünfte gezahlt hat, die in Deutschland angerechnet werden sollen (Anlage AUS).