Feldhilfe:
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In das Feld für die Einkunftsquelle der ausländischen Einkünfte sollten Sie die genaue Beschreibung der Einkommensquelle oder der Art der Einkünfte angeben.
Hier sind einige Beispiele für Einkunftsquellen bei ausländischen Einkünften:
- Mieteinnahmen: Adresse der vermieteten Immobilie.
- Selbstständige Tätigkeit: Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland.
- Renteneinkünfte: Name der ausländischen Rentenquelle.
- Lizenzgebühren: Vertragspartner und Lizenzgegenstand.
- Sonstige Einkünfte: Klare Beschreibung der Einkommensquelle.
Folgende Einkünfte bzw. die darauf entfallenden anrechenbaren Steuern geben Sie hier nicht an:
- Kapitaleinkünfte aus dem Ausland und die anrechenbaren Steuern müssen ausschließlich im Bereich Kapitaleinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angegeben werden.
- Ausländische Lohneinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und die anrechenbaren Steuern sind ausschließlich im Bereich "Arbeitnehmer" (Anlage N und Anlage N-AUS) zu erfassen.