Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Geben Sie hier die Fläche an, die auf selbstgenutzten Nutzraum entfällt.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.