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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Bitte tragen Sie in diesem Abschnitt Ihre Einkünfte aus den Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und anderen Tokens ein. Dazu gehören Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking, Kreditvergabe sowie die Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen. Beachten Sie dabei, dass Sie diese Angaben machen sollten, es sei denn, Sie haben bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen angegeben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token umfassend regelt (BMF-Schreiben vom 10.5.2022).

Beispiele:

  • Airdrop-Belohnungen
  • Airdrop-Einkünfte
  • Einkünfte aus Airdrops
  • Erträge aus Forging
  • Forging-Belohnungen
  • Krypto-Forging-Einkünfte
  • Erträge aus Mining
  • Krypto-Mining-Einkünfte
  • Mining-Belohnungen
  • Einkünfte aus Krypto-Kreditvergabe
  • Einkünfte aus Kreditvergabe
  • Zinserträge aus Kreditvergabe
  • Erträge aus Staking
  • Krypto-Staking-Einkünfte
  • Staking-Belohnungen