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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Wählen Sie "ja" aus, wenn Ihr Arbeitgeber weitere Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat.

Wenn der Arbeitgeber steuerpflichtige Zuschüsse oder Werbungskosten direkt vom Lohn abgezogen hat, kann er dies hier bescheinigen. Die Beträge werden dann entsprechend in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.

Sie können hier Angaben zu folgenden Positionen machen:

  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen
  • Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung
  • Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung
  • Versorgungszuschlag