Feldhilfe:
(2017)
darin enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliege
Geben Sie hier die ausländischen Kapitalerträge ein, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder in Deutschland der Abgelstungssteuer unterliegen würden.
Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.