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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Ausgaben für eigenes Personal

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ausgaben für eigenes Personal

Tragen Sie hier bitte die Betriebsausgaben für Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein.

Hierzu rechnen sämtliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen einschließlich der gezahlten Lohnsteuer und anderer Personalkosten, z. B. Beiträge an die Berufsgenossenschaft.