Feldhilfe: (2017) lt. Nr. 5 oder Nr. 8b der Leistungsmitteilung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): lt. Nr. 5 oder Nr. 8b der Leistungsmitteilung Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 8b der Leistungsmitteilung bescheinigt hat. (Zeile 43 der Anlage R)