Feldhilfe:
(2017)
Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung (z.B. nach § 13a BAföG)
Geben Sie hier Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung Ihres Kindes ein.
Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.