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Feldhilfe: (2017) Kosten für ÖPNV

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kosten für ÖPNV

Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs tatsächlich entstanden sind. Dazu zählen u.a.

  • Einzelfahrscheine
  • Wochenkarte
  • Taxifahrt

Wichtig: Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale und damit auch den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen.

Beispiel: Beträgt die Entfernungspauschale aufgrund der geringen Entfernung beispielsweise nur 253,20 Euro (211 Tage x 4km x 0,30€), die tatsächlichen Ausgaben für Jahreskarte im ÖPNV aber 972 Euro, werden die höheren Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Sie müssen die Ausgaben aber auf Verlangen dem Finanzamt nachweisen.

Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.