Wenn sich im Laufe des Jahres die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche ändert, sollten Sie die Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung entsprechend aufteilen. Hier ein Beispiel, wie Sie die Einträge vornehmen können:
Hatten Sie in einem Jahr eine 5-Tage-Woche und später eine 6-Tage-Woche, sollten Sie zwei Einträge für die Fahrtkosten anlegen:
Die Pendlerpauschale beträgt 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer gelten erhöhte Sätze:
Um die Pendlerpauschale korrekt zu erfassen, müssen die tatsächlichen Arbeitstage angegeben werden. Das Finanzamt kann auch Urlaubs- und Krankheitstage abfragen.
Wenn Sie im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie 6 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen (max. 1.260 Euro im Jahr). Dafür dürfen keine Fahrtkosten eingetragen werden. In vielen Fällen wird auch eine Arbeitgeberbescheinigung verlangt, die die Arbeitstage bestätigt.
Die Finanzämter akzeptieren folgende Fahrten ohne Nachweis:
Diese Nichtaufgriffsgrenzen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Sie dienen nur als Orientierung, und es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass das Finanzamt diese automatisch akzeptiert.