Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Arbeitgeber gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke und damit die Höhe der Pendlerpauschale.

Haben Sie während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt, können Sie einfach mehrere erste Tätigkeitsstätten erfassen:

  • "Erste Tätigkeitsstätte alter Arbeitgeber"
    • Entfernung 30 km, 80 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Erste Tätigkeitsstätte neuer Arbeitgeber"
    • Entfernung 15 km, 150 Arbeitstage, 5-Tage-Woche