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Feldhilfe: (2021) Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Geben Sie hier die Höhe des erhaltenen Arbeitslohns ohne Steuerabzug an.

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug gehören beispielsweise

  • von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
  • Verdienstausfallentschädigungen,
  • nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen
  • der steuerpflichtige Teil der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern).

Wichtig: Einen Minijob (450-Euro-Job) müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Sozialabgaben. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.