Feldhilfe:
(2022)
Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)
Erfassen Sie hier die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers.
Der Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigt verschiedene Tätigkeiten im Ausland:
- Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung von Fabriken, Bauwerken, ortsgebundenen großen Maschinen oder ähnlichen Anlagen
- Einbau, Aufstellung oder Instandsetzung sonstiger Wirtschaftsgüter,
- Betrieb von Anlagen bis zur Übergabe an den Auftraggeber,
- Suchen und/oder Gewinnung von Bodenschätzen,
- Beratung (Consulting) ausländischer Auftraggeber oder Organisationen im Hinblick auf genannten Vorhaben
- Tätigkeiten im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe zur technischen oder finanziellen Zusammenarbeit.
Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.