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Feldhilfe: (2012) Lohn-/Einkommensersatzleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Lohn-/Einkommensersatzleistungen

Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie Lohn-/Einkommensersatzleistungen erhalten haben, die Sie nicht im Bereich "Arbeitnehmer > Weitere Annahmen > Lohnersatzleistungen" erfasst haben.

Für Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen sind sowohl Eintragungen auf der Anlage N als auch im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung möglich. Angaben im Mantelbogen sind nur zu tätigen, wenn Sie im gleichen Jahr kein Arbeitslohn zu versteuern haben und daher keine Anlage N abgeben müssen.

Zu den Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen zählen u.a.:

  • Arbeitslosengeld I gemäß SGB III,
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld,
  • Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers,
  • Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
  • Mutterschaftsgeld,
  • Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Lohnersatzleistungen,
  • Aufstockungsbeträge sowie Altersteilzeitzuschläge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht,
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für ältere Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit.