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Feldhilfe: (2012) Rentenanpassungsbetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Rentenanpassungsbetrag

Tragen Sie hier bitte den Rentenanpassungsbetrag lt. Rentenmitteiolung ein.

Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Bei Renten, die vor dem 1.1.2005 begonnen haben, ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2005 maßgebend.

Einzutragen ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Nicht einzutragen sind unregelmäßige Anpassungen (z. B. Rentenänderungen wegen Anrechnung oder Wegfall anderer Einkünfte).