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Feldhilfe: (2012) Rentenzahlungen in 2012

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Rentenzahlungen in 2012

Tragen Sie hier bitte den Jahresrentenbetrag ein.

Der Rentenbetrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch ist. Sie können den Betrag der Renten(anpassungs)mitteilung entnehmen. Anzugeben ist der Gesamt-Rentenbetrag inklusive Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.

Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag ab zu ziehen. Diese geben Sie bitte weiter unten an.

Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag  hinzuzurechnen.