Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2012) Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen bzw. Einnahmen hatten, die Sie als Arbeitnehmer(in) für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten haben.

Hierzu zählen steuerfreie Aufwandsentschädigungen für

  • nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder
  • eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit zur Förderung im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege.

Einkünfte sind bis zu 2.100 EUR jährlich steuerfrei und in Zeile 26 der Anlage N anzugeben.