Ihre Steuererklärung online:
Kaufen Sie sich etwas Schönes
Holen Sie sich mit SteuerGo durch individuelle Tipps
Ihre zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück!
- Kostenlose Sofort-Berechnung
Ihrer Steuererstattung - Kein Download nötig
Auf PC/Mac, Laptop, Smartphone oder Tablet nutzbar - Intelligentes System mit Steuertipps
Übersehen Sie nichts dank Datenprüfung - Sichere Abgabe Ihrer Steuererklärung, auch ohne Papier
Mit verschlüsselter Übermittlung direkt ans Finanzamt - Maximale Rückerstattung
Durch Checklisten und individuelle Tipps
Im Durchschnitt pro Nutzer
1.155 Euro
Steuererstattung
Ich möchte mit SteuerGo meine Steuererklärung schnell und effizient erstellen – ganz unverbindlich

Steuererklärung 2020
jetzt kostenlos registrieren:
Ich möchte wissen, wie SteuerGo funktioniert!

So einfach geht Ihre Steuererklärung
mit SteuerGo:
Daten eingeben
Kostenloses Steuer-Interview mit hilfreichen Steuertipps inkl. Sofortberechnung der zu erwartenden Erstattung.
Probieren Sie es einfach aus!

Sicher ans Finanzamt übermitteln
Die Berechnung Ihrer Rückerstattung ist kostenlos.
Erst bei der Übermittlung zahlen Sie einmalig 29,95 €
für Ihre Steuererklärung. Sie erhalten zusätzlich eine Druckversion für Ihre Unterlagen.

Rückerstattung checken und erhalten
Lehnen Sie sich zurück, SteuerGo übernimmt die Überprüfung Ihres Steuerbescheides. Im Durchschnitt können Sie sich auf eine Erstattung von 1.155 € freuen!
Jetzt kostenlos ausprobieren


Ob PC, Laptop, Smartphone oder Tablet – SteuerGo ist immer überall verfügbar
Ich möchte eine Übersicht der Funktionen und benötigten Belege!

kostenlos
SteuerGo

-
Kostenlose Berechnung der Rückerstattung
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
-
Keine Installation
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software oder Updates
-
Leichte Dateneingabe
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
-
Übernahme der Vorjahresdaten
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo und anderen Programmen
-
Checkliste Steuerbelege
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
-
Prüfung der Eingaben
Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
-
Individuelle Steuertipps
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
-
Höchste Datensicherheit
Sichere Speicherung und Übermittlung aller Daten

-
Abgabe der Steuererklärung
Prüfung und sichere Online-Abgabe, auch komplett papierlos
-
Persönliche Hilfe
Telefon und E-Mail: Wochentags von 9-17 Uhr
-
Vom Finanzamt bevorzugt
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
-
Elektronischer Steuerbescheid
Bescheid früher erhalten und automatisch prüfen lassen
-
Hilfe bei Einspruch
Tipps und Vorlagen für das Einlegen von Einsprüchen

Plus
SteuerGo
nur 29,95 €
-
Abgabe der Steuererklärung
Prüfung und sichere Online-Abgabe, auch komplett ohne Papier
-
Persönliche Hilfe
Telefon und E-Mail: Wochentags von 9-17 Uhr
-
Vom Finanzamt bevorzugt
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
-
Elektronischer Steuerbescheid
Bescheid früher erhalten und automatisch prüfen lassen
-
Hilfe bei Einspruch
Tipps und Vorlagen für das Einlegen von Einsprüchen
Plus
SteuerGo
nur 24,95 €
Jetzt kostenlos ausprobieren
Folgende Belege und Bescheinigungen sollten Sie
für Ihre Steuererklärung zur Hand haben:
- Spenden
- Anrechenbare Kapitalertragsteuer
- Unterlagen über die Gewinnermittlung
- Anrechenbare ausländische Steuern
- Außergewöhnliche Belastungen
- Behinderung
- Unterhaltsbedürftigkeit
Bei außergewöhnlichen oder erstmaligen Umständen wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Z.B. beruflich bedingte Umzugsaufwendungen, Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers.
Ansonsten sind Belege grundsätzlich nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten (Es sollte Ihnen eine Rechnung vorliegen und per Überweisung bezahlt sein)
- Sonstige Belege (Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen ebenfalls nicht eingereicht werden)
Diese Unterlagen sind auch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Verlangen vorzulegen.
Verfügbare Zahlungsarten: