Feldhilfe:
Wurde die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG nach gesonderter und einheitlicher Feststellung ermittelt?
Wählen Sie "ja", wenn Ihre Steuervergünstigung nach § 10f EStG im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt wurde – etwa, weil Sie gemeinsam mit anderen Personen (z. B. als Mitunternehmer einer Personengesellschaft oder Eigentümergemeinschaft) von der Förderung profitieren.
Bei der einheitlichen Feststellung werden die Grundlagen der Steuerbegünstigung für alle Beteiligten gemeinsam ermittelt, z. B. die Höhe der abziehbaren Aufwendungen oder die förderfähige Investition.
Die gesonderte Feststellung betrifft die individuelle Zuordnung dieser Vorteile an die beteiligten Personen – zum Beispiel entsprechend ihrer Beteiligungsquote.
Hintergrund: Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Steuervergünstigung nach § 10f EStG gerecht, korrekt und gesetzeskonform auf alle Beteiligten verteilt wird. Es ist insbesondere bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Beteiligungen erforderlich.