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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Geben Sie hier die festgestellten Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, Futures, Zertifikate) an. Diese können mit künftigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Beträge werden vorgetragen.

Beispiel: Sie haben 2024 beim Handel mit Optionen 8.000 Euro verloren. 2025 erzielen Sie 10.000 Euro Gewinn aus Futures. Es können maximal 8.000 Euro gegengerechnet werden.