Feldhilfe:
Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)
Geben Sie hier die festgestellten Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, Futures, Zertifikate) an. Diese können mit künftigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Beträge werden vorgetragen.
Beispiel: Sie haben 2024 beim Handel mit Optionen 8.000 Euro verloren. 2025 erzielen Sie 10.000 Euro Gewinn aus Futures. Es können maximal 8.000 Euro gegengerechnet werden.