Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: War <%0500107%> nicht bei Ihnen gemeldet und hat der andere Elternteil den vollen Betreuungsfreibetrag beantragt?

Wählen Sie "ja", wenn das Kind nicht bei Ihnen gemeldet war und der andere Elternteil den Betreuungsfreibetrag vollständig für sich beansprucht hat.

In diesem Fall wird der Betreuungsfreibetrag bei Ihnen grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie können widersprechen, wenn Sie sich wesentlich an Betreuung, Erziehung oder Ausbildung beteiligt haben.