Feldhilfe:
Wurde die Tätigkeit am Beschäftigungsort für mindestens 4 Wochen unterbrochen?
Wählen Sie "ja" wenn Ihre Tätigkeit am Beschäftigungsort im Jahr 2025 für mindestens 4 Wochen am Stück ruhte.
Beispiele für Unterbrechungen:
- längere Krankheit oder Reha
- Elternzeit
- lange Urlaubs- oder Freistellungsphasen
- Einsatzwechsel oder Versetzung mit Wartezeit
Wählen Sie "nein", wenn keine Unterbrechung stattfand oder diese kürzer als 4 Wochen war.
Hinweis: Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen neu. Dadurch können erneut Verpflegungsmehraufwendungen für 90 Tage angesetzt werden.