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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wurde die Tätigkeit am Beschäftigungsort für mindestens 4 Wochen unterbrochen?

Wählen Sie "ja" wenn Ihre Tätigkeit am Beschäftigungsort im Jahr 2025 für mindestens 4 Wochen am Stück ruhte.

Beispiele für Unterbrechungen:

  • längere Krankheit oder Reha
  • Elternzeit
  • lange Urlaubs- oder Freistellungsphasen
  • Einsatzwechsel oder Versetzung mit Wartezeit

Wählen Sie "nein", wenn keine Unterbrechung stattfand oder diese kürzer als 4 Wochen war.

Hinweis: Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen neu. Dadurch können erneut Verpflegungsmehraufwendungen für 90 Tage angesetzt werden.