Wenn Sie in den Jahren 2023 und/oder 2022 Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit, einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt haben, wählen Sie bitte "ja" aus.
Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden diese Einkünfte vom Finanzamt auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums berücksichtigt, da diese stärkeren Schwankungen unterliegen können.
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