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Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Geben Sie hier die festgestellten Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, Futures, Zertifikate) an. Diese können bis maximal 20.000 Euro pro Jahr mit künftigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Beträge werden vorgetragen.

Beispiel: Sie haben 2023 beim Handel mit Optionen 8.000 Euro verloren. 2024 erzielen Sie 10.000 Euro Gewinn aus Futures. Es können maximal 8.000 Euro gegengerechnet werden.