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Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Tragen Sie hier den vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag aus Einkünften mit Abgeltungsteuer (z. B. Zinsen, Dividenden) ein. Diese Verluste können nur mit künftigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Beispiel: Sie haben 2023 Verluste aus Zinsen von 500 Euro erzielt. Dieser Betrag wird als Verlustvortrag 2024 mit Ihren Zinsen oder Dividenden verrechnet.