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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien (§20 Abs. 6 Satz 4 EStG)

Tragen Sie hier den Verlustvortrag aus Aktienverkäufen ein. Solche Verluste dürfen ausschließlich mit künftigen Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen.

Beispiel: 2023 haben Sie beim Verkauf von Aktien 1.200 Euro Verlust gemacht. Dieser Betrag darf nur mit späteren Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.