Feldhilfe:
(2024)
Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
In dieses Feld tragen Sie die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Kalendertag ein, an dem Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt haben und an diesem Tag nicht an Ihrer ersten Betriebsstätte waren. Pro Jahr können so maximal 1.260 Euro (= 210 Tage x 6 Euro pro Tag) angesetzt werden.
Voraussetzungen für die Tagespauschale:
- Sie arbeiten überwiegend in der häuslichen Wohnung und besuchen an diesem Tag nicht Ihre Betriebsstätte.
- Die Pauschale kann abgezogen werden, selbst wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorliegt.
Die Tagespauschale kann nicht abgezogen werden, wenn:
- Sie für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen.
- Sie tatsächliche Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen.