Feldhilfe:
(2024)
Zeile 34 Bezüge und Einnahmen i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG sowie Kapitalerträge nach § 11 StAbwG
In diesem Feld sind Kapitalerträge und Einnahmen einzutragen, die von der Abgeltungsteuer oder Regelbesteuerung abweichen:
Bezüge und Einnahmen (§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG):
Diese Kapitalerträge unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz. Sie umfassen:
- Zinsen aus Darlehen an nahestehende Personen oder Gesellschaften
- Gewinnanteile aus atypisch stillen Beteiligungen
- Kapitalerträge aus Genussrechten von nahestehenden Personen
- Dividenden von Gesellschaften mit wesentlicher Beteiligung
- Vergütungen für stille Reserven innerhalb der Familie
- Sonstige Kapitalerträge von nahestehenden Personen
Kapitalerträge (§ 11 StAbwG):
Erträge aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, z. B. Zinsen oder Dividenden, bei denen keine ausreichenden Steuerabzugsbeträge einbehalten wurden. Diese Erträge sind besonders nachweispflichtig.