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Feldhilfe: (2024) Zeile 34 Bezüge und Einnahmen i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG sowie Kapitalerträge nach § 11 StAbwG

In diesem Feld sind Kapitalerträge und Einnahmen einzutragen, die von der Abgeltungsteuer oder Regelbesteuerung abweichen:

Bezüge und Einnahmen (§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG):

Diese Kapitalerträge unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz. Sie umfassen:

  • Zinsen aus Darlehen an nahestehende Personen oder Gesellschaften
  • Gewinnanteile aus atypisch stillen Beteiligungen
  • Kapitalerträge aus Genussrechten von nahestehenden Personen
  • Dividenden von Gesellschaften mit wesentlicher Beteiligung
  • Vergütungen für stille Reserven innerhalb der Familie
  • Sonstige Kapitalerträge von nahestehenden Personen

Kapitalerträge (§ 11 StAbwG):

Erträge aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, z. B. Zinsen oder Dividenden, bei denen keine ausreichenden Steuerabzugsbeträge einbehalten wurden. Diese Erträge sind besonders nachweispflichtig.