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Feldhilfe: (2024) Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Std.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Std.

Tragen Sie hier die Anzahl der Kalendertage ein, an denen Sie sich durchgehend (0:00–24:00 Uhr) am Beschäftigungsort aufgehalten haben.

  • Nur volle Tage ohne Rückreise sind zu berücksichtigen.
  • Keine Angabe bei Krankheit, Urlaub oder Wochenenden ohne Tätigkeit.
  • Maximal 90 Tage pro zusammenhängender Auswärtstätigkeit.

Tipp: Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die 90-Tage-Frist erneut.