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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) 1 = leibliches Kind / Adoptivkind, 2 = Pflegekind, 3 = Enkelkind / Stiefkind

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): 1 = leibliches Kind / Adoptivkind, 2 = Pflegekind, 3 = Enkelkind / Stiefkind

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu Ihrem Ehegatten an.

Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.

Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch SteuerGo notwendig.