Unter die Grenzgängerregelung für die Schweiz fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz in die Schweiz pendelt. Es gelten folgende Regelungen:
Bitte beachten Sie, dass es Besonderheiten und Billigkeitsregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie gibt, da ein tägliches Pendeln vielfach nicht möglich war. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.