Unter die Grenzgängerregelung mit Österreich fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz nach Österreich pendelt. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wenn Sie pro Jahr an höchstens 45 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren oder außerhalb der Grenzzone für Ihren Arbeitgeber tätig werden, ist dies kein Problem (sog. Nichtrückkehrtage).
Als Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone gelten auch Tätigkeiten in einem Drittstaat.
Bitte beachten Sie, dass es Besonderheiten und Billigkeitsregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie gibt, da ein tägliches Pendeln vielfach nicht möglich war. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.