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SteuerGo FAQs

 


Was bedeutet DBA?

Deutschland hat mit vielen Staaten zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung so genannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Die einem DBA zugrunde liegende Situation ist die, dass Sie als Steuerpflichtiger in einem Vertragsstaat des DBA (etwa Deutschland) ansässig sind, also dort Ihren Wohnsitz haben, und Einkünfte aus einem anderen Vertragsstaat (etwa Frankreich) erzielen. Im Sinne des DBA sind Sie dann im Wohnsitzstaat (Deutschland) unbeschränkt und im Einkunftsstaat (Frankreich) beschränkt steuerpflichtig.

Das DBA kennzeichnet dabei, welcher Staat im Einzelfall das Besteuerungsrecht hat. Dadurch kann die Entstehung der doppelten Besteuerung verhindert werden.

Die vom deutschen Staat abgeschlossenen DBA sind im Bundessteuerblatt Teil I aufgeführt. Fast alle neueren DBA orientieren sich an dem OECD-Musterabkommen, nach dem das Besteuerungsrecht grundsätzlich auf Wohnsitz- und Einkunftsstaat verteilt ist.