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SteuerGo FAQs

 


(2022) Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente (Rürup-Rente) auf die gezahlten Beiträge, allerdings gelten Höchstbeträge.

Alleinstehende dürfen die Beiträge bei den Sonderausgaben - ggf. zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur berufsständischen Versorgungseinrichtung - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen, wobei sie sich dann nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd auswirken.

Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2023 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung durch das Absetzen der kompletten Beiträge.

Warum ist das so? Durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Der Abzugssatz  Prozent steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte, bis 100 Prozent erreicht sind. So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2023.

Im Jahre 2022 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.639 Euro bei Ledigen und 51.278 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 94 % steuermindernd aus, also mit höchstens 24.101 Euro bzw. 48.202 Euro.

Im Gegenzug steigt die Besteuerung der ausgezahlten Renten bis 2040: Im Steuerjahr 2010 werden 60 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert, der Rest der Rente ist noch steuerfrei. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.

Hinweis

Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Die Bundesregierung hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase auf 2023 vorzuziehen.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.