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SteuerGo FAQs

 


(2021) Wer fällt unter die Grenzgängerregelung (CH)?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wer fällt unter die Grenzgängerregelung (CH)?

Unter die Grenzgängerregelung für die Schweiz fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz in die Schweiz pendelt. Es gelten folgende Regelungen:

  • Der Steuerpflichtige darf nicht an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnort zurückkehren.
  • Die Entfernung von Wohnort und Arbeitsort spielt keine Rolle.
  • Die Schweiz darf vom Arbeitslohn eine Lohnsteuer bis zu 4,5 % erheben. Freibeträge und Werbungskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seinen Wohnsitz durch eine sog. Ansässigkeitsbescheinigung seines Wohnsitz-Finanzamtes nachweisen (Vordruck Gre-1).
  • Über die einbehaltene Lohnsteuer stellt der Arbeitgeber auf Antrag eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
  • Bei der Besteuerung im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in der Schweiz einbehaltene Lohnsteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

 

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Bitte beachten Sie, dass es Besonderheiten und Billigkeitsregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie gibt, da ein tägliches Pendeln vielfach nicht möglich war. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

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