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SteuerGo FAQs

 


(2021) Kann ich die Kosten für einen Handwerker auch zusätzlich zu den Kosten für meine Putzfrau absetzen?

Ja. Sie können die Rechnung für Handwerkerleistungen (Arbeitslohn) und den Lohn für Ihre Haushaltshilfe gleichzeitig in der Steuererklärung geltend machen. Sie können also zusätzlich zum Lohn für die Haushaltshilfe auch den Arbeitslohn für den Handwerker bis zu 6.000 Euro mit 20 Prozent, maximal also 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen.

Steuerlich begünstigt sind nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück. Begünstigt sind nicht nur Arbeiten, die gewöhnlich durch Haushaltsangehörige erledigt werden könnten, sondern auch Arbeiten, die nur von Fachkräften ausgeführt werden können, z.B. Reparatur einer Waschmaschine. Wichtig ist nur, dass die Reparatur der Maschine in Ihrem Haushalt erfolgt.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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