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(2021) Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 4 EStG?

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 4 EStG?

Mit der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG wird eine lineare Abschreibung beschrieben, die für jedes Gebäude genutzt werden kann, das vermietet bzw. betrieblich genutzt wird. Für Häuser, die bis zum 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, kann der Käufer 40 Jahre lang 2,5 Prozent absetzen. Bei Objekten, die nach dem 31. Dezember 1924 gebaut worden sind, können die Käufer 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten ohne Grundstück als Werbungskosten absetzen. Der Abschreibungszeitraum beginnt mit jedem Käufer neu, selbst dann, wenn der vorherige Käufer das Gebäude schon einmal abgesetzt hat. Die Abschreibung beginnt im Jahr des Kaufes bzw. der Fertigstellung – für dieses Jahr dann aber nur zeitanteilig.

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