Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer werden Sie für den laufenden Lohnsteuerabzug in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet. Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Die Steuerklasse hängt von Ihrem Personenstand ab:
Die Steuerklassenwahl 4/4 ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland erhalten die besondere Steuerklasse 0. Der Arbeitslohn ist in Deutschland dann aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei