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SteuerGo FAQs

 


(2021) Können auch bei einer Heimunterbringung wegen Krankheit die Kosten geltend gemacht werden?

Ebenso wie ein Krankenhausaufenthalt kann auch eine Unterbringung in einem Heim dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder erträglicher zu machen. Wenn Sie sich aus Krankheitsgründen nicht mehr selbst versorgen können und deshalb in ein Altenheim, Seniorenstift oder eine andere Einrichtung umsiedeln, gilt folgende Regelung:

Bei einem Heimaufenthalt aufgrund einer Krankheit können Sie die Heimkosten (Unterkunft und Verpflegung) in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzen, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet.

Bei krankheitsbedingter Unterbringung verzichten die Finanzämter darauf, die Kosten um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.

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