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SteuerGo FAQs

 


Gibt es Mehrbedarfe z.B. bei einer Behinderung oder für Alleinerziehende?

a, die schon bestehenden Mehrbedarfe bleiben erhalten für

  • Alleinerziehende,
  • Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen,
  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und
  • Haushalte mit dezentraler Warmwassererzeugung. 

Der Mehrbedarf wird als pauschaler Betrag zusätzlich zum Regelsatz gewährt. Eine zweckentsprechende Verwendung muss nicht nachgewiesen werden.

Ein Anspruch auf Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung besteht, weil Warmwasser im Haushalt z. B. mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss und diese daher nicht in den Betriebskosten der Miete enthalten sind. Den Mehrbedarf erhält jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, wobei sich die Höhe an den maßgeblichen Regelbedarfsstufen der Personen orientiert.

In einmaligen besonderen Situationen können folgende Leistungen auch gesondert erbracht werden:

  • Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • Anschaffung, Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten.