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SteuerGo FAQs

 


Wer muss den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zahlen?

Wenn Sie keine Kinder haben und älter sind als 23 Jahre, müssen Sie seit Januar 2005 mehr Pflegeversicherung bezahlen. Der Zusatzbeitrag für Kinderlose beträgt 0,25 Prozent. Am Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose werden die Arbeitgeber nicht beteiligt (§ 55 Absatz 3 SGB XI).

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt somit für Kinderlose im Jahr 2019 1,775% (Sachsen: 2,275%).

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2021
  Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Zuschlag für Kinderlose
Alle Bundesländer außer Sachsen 1,525% 1,525% 0,25%
Sachsen 1,025% 2,025% 0,25%

Den Beitragszuschlag zahlen nur Kinderlose ab 23 Jahren, nicht aber leibliche Eltern und Pflegeeltern. Das gilt auch für Adoptiv- und Stiefeltern. Adoptiv- und Stiefeltern müssen allerdings die Elternschaft übernommen und mit dem Kind in einem Haushalt gelebt haben, solange ihr Kind die Altersgrenzen für die Familienversicherung noch nicht überschritten hatte.

Manche Versicherte sind vom Zusatzbeitrag befreit, obwohl sie keine Kinder haben:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Wehr- und Zivildienstleistende
Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.