Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Das zu versteuernde Einkommen wird immer nach einem festen Schema berechnet. Im ersten Schritt werden die Einkünfte aller sieben Einkunftsarten zusammengerechnet:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag; bei Versorgungsbezügen wird zusätzlich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag, und abzüglich Sparerfreibetrag, ggf. Abzug ausländischer Quellensteuer. Dies gilt nur, falls die Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen werden.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten.
- Sonstige Einkünfte: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag.
Nach dem folgenden Schema wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt:
Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Freibetrag für Land- und Forstwirte
Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
außergewöhnliche Belastungen
Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG)
Zu versteuerndes Einkommen
Rechner
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.