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SteuerGo FAQs

 


Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?

Das zu versteuernde Einkommen wird immer nach einem festen Schema berechnet. Im ersten Schritt werden die Einkünfte aller sieben Einkunftsarten zusammengerechnet:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag; bei Versorgungsbezügen wird zusätzlich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen.
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag, und abzüglich Sparerfreibetrag, ggf. Abzug ausländischer Quellensteuer. Dies gilt nur, falls die Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen werden.
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten.
  7. Sonstige Einkünfte: Einnahmen abzüglich Werbungskosten, mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag.

Nach dem folgenden Schema wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt:

 

Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten

./.

Altersentlastungsbetrag

./.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

./.

Freibetrag für Land- und Forstwirte


=

Gesamtbetrag der Einkünfte

./.

Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)

./.

Sonderausgaben

./.

außergewöhnliche Belastungen

+

Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG)


=

Einkommen

./.

Freibeträge für Kinder

./.

Härteausgleich


=

Zu versteuerndes Einkommen

Rechner
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