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Einspruch oder schlichte Änderung?

Haben Sie Fehler in Ihrem Bescheid entdeckt oder gute Gründe gegen eine Streichung gesammelt, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.

Ab Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit für Ihren Einspruch. Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein formloses Einspruchsschreiben - auch ohne Gründe. Sie können die Gründe später noch ans Finanzamt schicken oder den Einspruch zurückziehen - ohne Risiko oder Kosten. Vorlagen finden Sie in unseren Musterbriefen.

Wollen Sie jedoch nur noch einen Nachweis für eine bestimmte Aufwendung nachreichen, der in einer Schublade aufgetaucht ist, reicht die sogenannte schlichte Änderung. Der Unterschied zum Einspruch ist, dass das Finanzamt nur diesen Punkt in Ihrem Steuerbescheid ändern darf.

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