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Was passiert, nachdem ich Einspruch eingelegt habe?

Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid genau. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden.

Ist das Ergebnis "eindeutig zulässig", wird über den Einspruch entschieden. Von Abhilfe spricht man, wenn das Finanzamt die Begründung des Antragstellers teilt und den Steuerbescheid entsprechend ändert. Folgt das Finanzamt nicht ganz der Begründung des Antragsstellers, spricht man von Teilabhilfe. Hinter dem Begriff Einspruchsentscheidung versteckt sich eine Ablehnung. In diesem Fall lehnt das Finanzamt eine Änderung des Bescheides ab.

Sollte man vor dem Finanzamt mit dem Einspruch scheitern, kann man - im Gegensatz zu einem Berichtigungsantrag - gegen die Entscheidung des Einspruches vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen und noch auf ein zufrieden stellenderes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.

Fazit

Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann man bei einem späteren Gerichtsurteil viel Geld zurückbekommen. Ein Blick in die verschiedenen Musterprozesse ist dabei genauso ratsam, wie eine Prüfung der Zahlung und Daten im Steuerbescheid.

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