Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid genau. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden.
Sollte man vor dem Finanzamt mit dem Einspruch scheitern, kann man - im Gegensatz zu einem Berichtigungsantrag - gegen die Entscheidung des Einspruches vor dem Finanzgericht eine Klage einreichen und noch auf ein zufrieden stellenderes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.
Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann man bei einem späteren Gerichtsurteil viel Geld zurückbekommen. Ein Blick in die verschiedenen Musterprozesse ist dabei genauso ratsam, wie eine Prüfung der Zahlung und Daten im Steuerbescheid.