Elektronisch wird über ELSTER gar kein Steuerbescheid abgeholt. Denn die Finanzverwaltung stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung.
Der elektronische Steuerbescheid, der Ihnen von SteuerGo angezeigt wird, ist also kein richtiger Bescheid. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit der Berechnung von SteuerGo vergleichen können.
In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht übermittelt werden oder der ELSTER-Bescheid in einzelnen Punkten anders rechnet.
Nur der Papier-Steuerbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird, ist rechtlich gültig.