Wählen Sie einfach ein Schreiben aus der Liste mit Musterschreiben. Es erscheint dann ein Eingabefeld, in dem sie noch Angaben auswählen, bearbeiten oder ergänzen können. Haben Sie alle Angaben gemacht, können Sie eine PDF-Datei erzeugen oder den fertigen Text kopieren und in einem Text-Programm weiter bearbeiten.
Sie können derzeit einen Großteil der Kommunikation mit dem Finanzamt per E-Mail abwickeln, solange eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz nicht vorgesehen ist.
Nach den Vorgaben der Finanzbehörden des Bundes und der Länder kann auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid durch einfache E-Mail eingelegt werden kann. Bestätigt werde diese Auffassung durch die im E-Government-Gesetz vom 25.7.2013 vorgenommene klarstellende Änderung des § 357 Abs. 1 AO.